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Gesonderte Abschlüsse in der Alten- und in der Kinderkrankenpflege

Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung legen wollen und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege gewählt haben, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ bzw. zum „Pflegefachmann“ fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung auf einen Abschluss als „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ ausrichten.

Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist dann „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“.

Bitte beachte: Anders als beim generalistischen Berufsabschluss werden die spezialisierten Abschlüsse in der „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ sowie in der „Altenpflege“ nicht automatisch EU-weit anerkannt. Wer seinen Beruf perspektivisch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausüben möchte, muss also im Einzelfall prüfen lassen, inwieweit die deutsche Ausbildung anerkannt wird. Zudem sind die Möglichkeiten, zwischen den Bereichen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu wechseln, mit einem spezialisierten Abschluss eingeschränkt.

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